Verstorbener Co-Pilot ist keine höhere Gewalt

Es passierte am 17. Juli 2019: Ein Co-Pilot wurde kurz vor dem Flug leblos in seinem Hotelzimmer gefunden. Die Crew, die zusammen mit ihm einen Flug von Stuttgart nach Lissabon durchführen sollte, fühlte sich daraufhin nicht im Stande dazu. Der Flug musste daher storniert werden. Dabei berief sich die ausführende Fluggesellschaft TAP Portugal auf höhere Gewalt, was rechtlich bedeutet, dass die Passagiere keinen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung haben. Einer Klage gegen die Airline gab nun der Europäische Gerichtshof statt und schuf damit eine Grundsatzentscheidung für vergleichbare Fälle. Dabei brachte das Verfahren ein Urteil hervor, mit dem der Passagierrechtdienstleister EUclaim gerechnet hatte.

Was war genau passiert? Am 17. Juli 2019 wurde der Co-Pilot eines geplanten Flugs von Stuttgart nach Lissabon tot aufgefunden – zwei Stunden vor Abflug. Vom Vorfall geschockt, meldete sich der Rest der Crew krank, weil er sich fluguntauglich fühlte. Das Resultat: eine Flugannullierung und enttäuschte Passagiere. Eine andere Maschine brachte sie schließlich rund zehn Stunden später in die portugiesische Hauptstadt. Eine Wartezeit, die nach der EU-Fluggastverordnung eine Entschädigung der Passagiere vorsieht.

Airline lehnt Entschädigungen ab

Die portugiesische Fluggesellschaft TAP wollte die Ausgleichszahlungen nicht akzeptieren, da es sich ihrer Meinung nach in dem Fall um einen außergewöhnlichen Umstand, ähnlich wie ein Unwetter oder ein Streik, handeln soll.

Nachdem das Landgericht Stuttgart das Verfahren aussetzte und sich beim Europäischen Gerichtshof erkundigte, hat dieser nun ein Urteil gesprochen und zugunsten der Passagiere entschieden. In der Begründung erklärte der EuGH, eine Airline müsse immer mit unerwarteten Ausfällen von wichtigen Mitarbeitern rechnen. Auch wenn der Tod tragisch sei, stelle er keinen außergewöhnlichen Umstand im Sinne der Fluggastrechteverordnung dar, so der Richter.

Experte freut sich über das Urteil

Hendrik Noorderhaven, CEO bei EUclaim freut sich über Urteil aus Luxemburg: „Wir waren von Anfang an überzeugt, dass die Fluggäste in so einer Situation einen Anspruch auf Entschädigung haben. Wir haben viele ähnliche Anträge auf Entschädigung zur Weiterverarbeitung bekommen, bei denen Flüge deutlich verspätet waren oder komplett gestrichen wurden. Nun sind wir zuversichtlich, dass wir die Ansprüche im Sinnen unserer Kunden – den Passagieren – durchsetzen werden.“

Über EUclaim

EUclaim ist ein Dienstleister, der für Fluggäste Entschädigungsansprüche gegenüber Airlines durchsetzt, die den Passagieren aufgrund von Flugverspätungen oder -ausfällen zustehen. Die Rechtsgrundlage bildet dabei die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004. EUclaim ist Marktführer in diesem Bereich und wickelt den gesamten Schadensprozess für den Fluggast ab. Entschädigt eine Fluggesellschaft nicht vorschriftsmäßig, setzt sich EUclaim außerdem für den Passagier vor Gericht ein.