Elektro-Tretroller sind auch in polnischen Großstädten im Trend und verschiedene Verleihfirmen bereits auf dem Markt. Die flotten Flitzer können bequem per Handy-App für eine Sightseeing- oder Shoppingtour freigeschaltet werden. Doch anders als in Deutschland gibt es in Polen bisher noch keine Verordnung für die Nutzung der Fahrzeuge im Straßenverkehr. Nutzer müssen sich deshalb noch an den Regeln für Fußgänger orientieren.
Allein in der polnischen Hauptstadt Warszawa (Warschau) gibt es derzeit drei Firmen, welche Elektroroller (E-Hulajnoga), zum Verleih anbieten. Mit Lime und Bird sind zwei der führenden Anbieter aus den USA auf dem Markt und mit dem Angebot Hive ist auch Daimler über seine Tochter my Taxi an der Weichsel vertreten. Allein in den ersten beiden Monaten des Betriebes konnte Bird schon über 250.000 mit seinen Scootern gefahrene Kilometer vermelden.
Erst kürzlich hat Bird mit dem Verleih in Wrocław (Breslau) begonnen und bietet in der Odermetropole 400 Scooter an. Auch Lime und Hive sind dort bereits vertreten. Demnächst will auch Hulaj in Warszawa und drei weiteren Großstädten an den Start gehen. Das polnische Unternehmen betreibt bereits seit Anfang des Jahres einen erfolgreichen Verleih in Kraków (Krakau). E-Scooter sind nicht nur in anderen Großstädten wie Gdańsk (Danzig), Łódź (Lodsch) und Poznań (Posen) vertreten, sondern auch in Kielce und Rzeszów.
Das Verleihprinzip ist ähnlich wie in Deutschland. Mit einer App für mobile Endgeräte können Nutzer ein freies Fahrzeug in ihrer Nähe orten, schalten es über einen Code frei und stellen es nach der Nutzung wieder ab. Die Bezahlung wird ebenfalls über das Smartphone oder den Tablet-PC abgewickelt. Die Preise sind derzeit noch moderat. So kostet das Entsperren des Rollers zwischen einem und vier Złoty (ca. 0,24/0,95 Euro), die Minute Fahrzeit zwischen 40 und 60 Groszy (ca. 0,10/0,15 Euro). Die Nutzung ist auf einen festgelegten Bereich beschränkt, zum Beispiel eine Innenstadt. Wird dieser verlassen, schalten sich die Fahrzeuge selbst aus.
Nach Angaben des Polnischen Fremdenverkehrsamtes wird derzeit noch an einer gesetzlichen Regelung für die Nutzung der neuen Fahrzeuge gearbeitet. Bisherige Überlegungen sehen vor, die E-Roller als eigene Fahrzeugklasse einzustufen. Sie dürften danach auf vorhandenen Radwegen und Straßen mit Geschwindigkeitsbegrenzungen bis zu 30 Stundenkilometern genutzt werden, ansonsten auf Gehwegen. Nach dem Entwurf soll die Höchstgeschwindigkeit der Fahrzeuge auf 25 Stundenkilometer begrenzt werden, nutzen können sie danach auch Kinder und Jugendliche ab zehn Jahren, die eine sogenannte Fahrradkarte haben. Wie für Fahrräder oder E-Bikes soll es keine Helmpflicht geben.
Da diese gesetzliche Regelung noch fehlt, gelten E-Roller-Nutzer derzeit als Fußgänger mit „Hilfsmechanismus“, und so ist die Nutzung von Gehwegen geduldet. E-Scooter-Fahrer dürfen sich nur dann auf dem äußeren rechten Rand der Straße bewegen, wenn kein Gehweg vorhanden ist. Die Nutzung von Radwegen ist bisher noch untersagt und kann geahndet werden. Beim Fahren auf Gehwegen gelten die allgemeinen Regeln des Straßenverkehrs zur Rücksichtnahme und vorausschauendem Handeln. Wer sich nicht daran hält und rücksichtslos oder zu schnell auf Gehwegen unterwegs ist, kann ebenfalls mit einer Strafe rechnen oder bei Unfällen zum Schadensersatz verpflichtet werden.
Allgemeine Infos über Reisen nach Polen gibt es beim Polnischen Fremdenverkehrsamt, www.polen.travel