Mit Anfang des neuen Jahres übernimmt Vienna House, Österreichs größte Hotelgruppe, das elegante Boutique Hotel am Dresdner Neumarkt.
Seit einem Jahrzehnt ist das Hotel, neu unter dem Namen Vienna House QF Dresden, auf dem Hotelmarkt vertreten und zählt heute zu einer der besten Adressen für Städtereisende, Individualisten, Künstler, Vertreter aus Wirtschaft und Politik sowie Freunde des guten Geschmacks. Am zentralen Neumarkt in bester Lage direkt neben der wiederaufgebauten Frauenkirche und den zahlreichen Sehenswürdigkeiten, besticht das Hotel durch apartes, zeitloses italienisches Design und höchsten Komfort auf Fünf-Sterne Niveau sowie persönlichen Service.
Der Winter in Dresden ist magisch schön, wenn der Nebel sich verzieht und die Sonne die Stadt in ein Licht wie aus einem Ölgemälde taucht. Das Stadtbild von Dresden ist geprägt von imposanter historischer Architektur und der Elbe, die gemächlich und erhaben an Semperoper, Zwinger und Co vorbeifließt – daher auch der charmante Beiname der Stadt: Elbflorenz. Zu den weiteren kulturellen Höhepunkten der Stadt gehört das Grüne Gewölbe, der Goldene Reiter und das Residenzschloss. Eine Fülle an Restaurants, vom sächsischen Wirtshaus bis zur Sterneküche, coole Bars und Geschäfte bilden einen angenehmen Kontrapunkt zum Kulturangebot der Stadt. Manufakturen von Weltrang, darunter die Uhrmacher aus Glashütte und die Porzellanhersteller aus Meißen, zeigen wenige Autominuten von Dresden entfernt Handwerkskunst auf höchstem Niveau.
Es gibt ein attraktives Eröffnungsangebot, ein Grund mehr, die Resturlaubstage für einen Dresden-Städtetrip zu nutzen.
Mit dem Eröffnungsangebot ab 96,00 Euro pro Zimmer inklusive Wiener Frühstück mit Blick über den Neumarkt und kostenfreiem WLAN, feiert Vienna House sein Stelldichein ab 1. Januar 2017 in Dresden. Das Angebot ist buchbar auf www.viennahouse.com bis einschließlich 31. Januar 2017, der Reisezeitraum ist von 1. Januar bis 31. März 2017 je nach Verfügbarkeit. Ein phantastisches Angebot für all diejenigen, die noch Resturlaubstage aus dem Vorjahr abbauen dürfen.